Trommel Mit! ...die Trommelschule in Stralsund für Schlagzeug und Percussion.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Gebührenregelung:
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Bei der Anmeldung kann jährliche, halbjährliche oder monatliche Ratenzahlungsweise vereinbart werden..
Die Unterrichtsgebühren sind zum Ersten des Monats auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühren können per Dauerauftrag oder Bar bezahlt werden.

Schuljahresdauer:
Das Unterrichtsjahr beginnt am 01. September und endet am 31.August. Das 1.Schulhalbjahr endet am 28.Februar.
 
Unterrichtsausfall:
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag nach drei versäumten Stunden die Unterrichtsgebühr für die restliche Dauer der Erkrankung entfallen. Hierbei werden entfallene Unterrichtsstunden zurückerstattet. Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder sonstige unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen sind bis zu vier Unterrichtsstunden im Schuljahr gebührenpflichtig. Für darüber hinaus ausfallende Stunden werden die Gebühren auf schriftlichen Antrag erstattet. Der Lehrer ist bemüht ausgefallene Stunden nachzuholen, ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Ferien:
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. In den Ferien sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Probezeit:
Die Probezeit beträgt 2 Monate. In dieser Zeit kann von beiden Seiten der Unterrichtsvertrag gekündigt werden. Die Probezeit dient zur Orientierung, ob das gewählte Unterrichtsfach für den Schüler angemessen ist. Die Probezeit beginnt ab Vertragsdatum.

Abmeldung:
Sollte ein Schüler seinen Unterricht beenden wollen, so ist dies zum Schuljahresende oder zum Schulhalbjahr (Ende 28. Februar) möglich. Hierzu ist eine schriftliche Abmeldung bis spätestens 15. Juli zum Schuljahresende, und bis 15. Januar zum Schulhalbjahr nötig. Sollte keine fristgerechte Abmeldung erfolgen, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Schuljahr/ Schulhalbjahr.
In Ausnahmefällen (z.B. Umzug, Beendigung der Schule, etc.) kann eine Abmeldung zum anderen Zeitpunkt erfolgen. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.     

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist die Hansestadt Stralsund

Unterrichtsgebühren:

Mit abschließen des Unterrichtsvertrages ist der Schüler zur Zahlung der Unterrichtsgebühr verpflichtet. Gebührenschuldner bei Minderjährigen ist der gesetzliche Vertreter. Am Schuljahresanfang bzw. bei Aufnahme des Unterrichts bekommt der Schüler einen Gebührenbescheid in Form einer Rechnung. Die Gebühren sind pünktlich zu Beginn des Monats zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen. Die Höhe der Unterrichtsgebühren sind auf einem gesondertem Blatt zu finden. (Unterrichtsgebühren-hier klicken)

Unterrichtsort:
Der Unterricht findet, wenn nicht anders vereinbart, im Unterrichtsraum in der Lindenstraße 142 in Stralsund statt.

   

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